SportbootAusbildungsZentrum

                                  

   Herbert  Krause          

 

Sportküstenschifferschein (SKS) - Segel und Antriebsmaschine:

es handelt sich um einen amtlichen, freiwilligen Befähigungsnachweis, der die Lücke zwischen dem Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen einerseits und Sportseeschifferschein/Sporthochseeschein anderseits schließt. Er gilt in den Küstengewässern aller Meere (3 bis 12 sm Abstand von der Küste).


Voraussetzungen für den Erwerb:

- Besitz Sportbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen

- Nachweis von mindestens 300 sm auf Segelyachten mit Antriebsmaschine in den Küstengewässern vor der Zulassung zur praktischen Prüfung

- in der Theorieprüfung ist ein Fragebogen handschriftlich (kein Ankreuzen) innerhalb von 90 min zu beantworten. Ebenfalls innerhalb von 90 min ist noch eine Navigationsaufgabe zu lösen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich in beiden Teilen mündlich verbessern, wenn die Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde

- in der bis zu 45 Minuten dauernden Praxisprüfung sind bestimmte Pflichtaufgaben und etliche sonstige Aufgaben zu erledigen

- die exakte Durchführungsrichtlinie kann hier nachgelesen werden:    https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/SportSeeSchiffV/Richtlinien-SKS.pdf