SportbootAusbildungsZentrum

                                  

   Herbert  Krause          

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wichtiger Hinweis:

Da ich kein "gelernter Jurist" bin, steht es mir nicht zu "Rechtsauskunft" zu erteilen. Ich kann nur versuchen, die gesetzlichen Regelungen so darzustellen, dass sie auch der "Ottonormalverbraucher" versteht! Ich verweise ausdrücklich auf folgende "Links":

 Deutscher Motoryachtverband  www.dmyv.de,  Deutscher Seglerverband  www.dsv.org,  ADAC  www.adac.de  vor allem  www.bundesregierung.de

 Hier lesen Sie bitte bei den offiziellen Organen des Wassersports bzw. der Legislative den offiziellen Gesetzestext nach - danke!

 

Welchen Führerschein brauche ich eigentlich?

Jeder deutsche Bürger, mit Wohnsitz in Deutschland, der ein Boot mit mehr als 11,03 kW (15 PS) Motorleistung führt, egal ob auf dem Meer oder auf Binnengewässern (auf dem Rhein bereits ab 3,68 kW), braucht einen entsprechenden Führerschein.  Es gibt ein paar Sonderregelungen: z.B. auf dem Bodensee braucht man erst ab 4,41 kW (6 PS) einen Führerschein.  Vereinzelt sind auch ein paar wenige bestimmte Strecken (mit besonderen Booten!) bereits nach einer Einweisung für einen bestimmten Zeitraum führerscheinfrei zu befahren........

Ausländische Patente, ich denke vor allem an das kroatische Patent, werden weder umgeschrieben, noch sind sie anerkannt! Es bleibt keinem Bundesbürger. mit Wohnsitz in Deutschland, erspart, die deutschen Führerscheine zu erwerben, wenn das Boot mehr als 11,03kW (15 PS) Motorleistung hat (Ausnahmen ausgenommen)! - auch wenn er im Ausland ein entsprechendes Boot führen will! Wer daran Zweifel hat, möchte seine Bootshaftpflichtversicherungsgesellschaft fragen, ob sie Schäden bezahlt, die ohne deutschen Sportbootführerschein verursacht wurden?? - Sollten Sie "Deckungszusage" bekommen - bitte schriftlich "mit Brief und Siegel" geben lassen!! 

Auf Binnengewässern (Süßwasser) darf ich mit dem Sportbootführerschein Geltungsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen (Motor)" Yachten bis zu 20 Meter Länge (auf dem Rhein bis 15 m) zum sportlichen Zweck (wie der Name ja bereits sagt) führen. Wer längere Sportboote (bis 25 m) führen möchte, braucht eine höhere Qualifikation (z.B. das Sportbootpatent).

Für das Meer (Salzwasser) gibt es mehrere Möglichkeiten für den sportlichen Zweck:

wer nur am Strand entlang fährt (bis 3 Seemeilen Entfernung), ist mit dem Sportbootbootführerschein Geltungsbereich "Seeschifffahrtsstraßen" gut bedient. Wer ein Boot chartern möchte, oder weiter auf das Meer hinausfahren möchte, wird mit dem Sportbootführerschein See an seine Grenzen stoßen. Zum einen Fehlen Kenntnisse der elektronischen Navigation, Wetter,  Strömung, Gezeitenberechnungen, Radar, Verhalten bei Starkwind oder sogar Sturm und vieles, vieles mehr, zum anderen verlangen die Vercharterfirmen höherwertige Scheine (SKS, SSS, SHS). Mal ehrlich - würden Sie Ihr "schweineteures Auto" einem Anfänger leihen? - das glaube ich kaum! Und genau da setzen SKS, SSS und SHS an. Diese Führerscheine kann ich nur erwerben, wenn ich den Sportbootbootführerschein Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen habe und danach eine bestimmte Erfahrung (vor der Prüfung nachzuweisen) gesammelt habe (genaues bitte beim DMYV, DSV oder Gesetzgeber nachlesen).

Bleibt noch die rechtliche Würdigung durch Gerichte oder Versicherungen:  nachdem es die Führerscheine SKS,SSS,SHS gibt - und noch dazu amtlich empfohlen! - könnte es eventuell im Schadensfall Probleme geben, wenn ich nicht mit dem entsprechendem Führerschein ausgestattet bin?

 

Wie komme ich nun zu meinem Bootsführerschein -

wie finde ich die richtige Ausbildungsstätte?

Ich würde mir eine Schule suchen, die über einen permanenten Unterrichtsraum verfügt. Wird z.B. in einer Gaststätte unterrichtet, muss der Ausbilder ständig das gesamte Lehrmaterial mitschleppen. Aus Bequemlichkeit wird dabei schon mal das eine oder andere versehentlich (wir sind alle nur Menschen) zu Hause vergessen. Im schlimmsten Fall beschränkt sich dann der "Unterricht" auf das Vorlesen aus dem Lehrbuch...... Weiterhin würde ich darauf achten, dass die Schule nicht nur so nebenbei betrieben wird - wer davon lebt, wird sich vermutlich mehr Mühe geben? Derjenige wird auch nicht nur ein bis zwei Kurse jährlich anbieten? Denn was ist, wenn mal die Theorieprüfung schief geht? - muss ich dann ein halbes Jahr warten, um mein Defizit auszugleichen? Muss ich dann bei der Kurswiederholung noch mal was zahlen? Ein Lehrer, der regelmäßig unterrichtet, hat mehr Routine und kann wahrscheinlich besser erklären. Was für Qualifikationen hat denn eigentlich mein Ausbilder? Darf ich zuerst kostenlos und vollkommen unverbindlich an einem Kursabend teilnehmen? Hat die Schule ein eigenes Boot? Welche Kosten fallen zusätzlich für Fahrstunden, Prüfung, Lehrmittel usw... an? Wie oft findet wöchentlich Unterricht statt - oder zieht sich die Ausbildung über Monate? Werden auch am Wochenende Kurse durchgeführt? Kann ich auch während der Woche am Vor- oder Nachmittag Fahrstunden bekommen?

Von "Online-Kursen" rate ich dringend ab! Der direkte Kontakt mit meinen Schülern ist mir persönlich sehr, sehr wichtig! Ich habe dabei sofort Überblick über den Ausbildungsstand des Schülers - hat er Fragen, werden diese sofort geklärt - nicht irgendwann per Internet, wenn dann der Zusammenhang fehlt! Von allen Fragen, die während des Unterrichtes gestellt werden, profitieren alle Kursteilnehmer! Wenn auch heutzutage beinahe alles per Internet erledigt werden kann, so frage ich mich, warum gehen bzw. gingen wir alle in die Schule oder auf die Uni? Ihre Meinung dazu sollten Sie sich selbst bilden!

 

Was hat es mit den Funkzeugnissen auf sich - brauche ich so was?

Ich höre von Kritikern immer wieder: "ich habe doch ein Handy!" Stimmt - ich auch! Aber ich kenne nicht alle Handynummern, der Schiffe, die an mir vorbeiziehen - Sie?

Ich möchte niemandem den Funkschein aufzwingen! Es ist schlimm genug, dass es an Land immer noch "Handy-Funklöcher" gibt - bei einer Panne findet sich immer irgendwo eine Notrufsäule an der Autobahn oder ein freundlicher Mitmensch, der mich per Draht den Pannendienst rufen lässt. Auf See habe ich noch nie eine Notrufsäule gesehen - Sie etwa? Mein Vorschlag: bei Ihrem nächsten Törn probieren Sie die Reichweite Ihres Handy's doch einfach aus - vergessen Sie dabei aber nicht, sich über die Kosten professioneller Pannenhilfe zu erkundigen - sofern es diese überhaupt gibt? Oder versuchen Sie doch, Ihre Yacht (Größe spielt hier keine Rolle) nur eine halbe Seemeile (das sind schlappe 926 Meter) zu paddeln?

"Auf einem Fluss kann ich immer das rettende Ufer erreichen" - stimmt, fast immer! Was aber, wenn ich wegen Treibstoffmangel oder Motorschaden auf ein Binnenschiff zutreibe? Null Problemo: "hier werden Sie geholfen" anrufen, die Handynummer des Schiffsführers ermitteln lassen (wie heißt der doch gleich, wo hat er seinen Wohnort - Sch.... der hat eine "Geheimnummer"??) und den dann um Hilfe bitten!? Rumms - zu spät - Totalschaden mit schwer verletzten Personen! - hätt' ich doch  nur das UBI (Funkzeugnis für Binnengewässer in deutscher Sprache) gemacht!! - Hoffentlich weiß das Gericht nicht, dass es bereits für ca. 100,- € so ein Funkgerät, das auch auf dem Meer die Zulassung hat, gibt?!

Die Prüfung für das SRC (Funkzeugnis für das Meer) gibt es seit einigen Jahren nur noch in "englischer Sprache"!      "Ich kann kein Englisch!" - klasse - sich aber mit links, frames, hyperlinks, sites - soll ich weitermachen? - auskennen?! Mein für mich zuständiger Prüfungsausschussvorsitzender hat mal bei einer Weiterbildung gesagt: wenn jemand so gut "englisch" spricht, dass er nach einem freien Liegeplatz fragen kann, oder dass sich jemand in Seenot befindet, ist das genug! Soviel "Schulenglisch" sollten wir doch alle haben - oder??

Kommt noch dazu, dass der verantwortliche Führer einer Yacht seit 1.1.2010 das entsprechende Funkzeugnis haben muss, wenn ein UKW-Funkgerät an Bord ist! Charteryachten unterliegen einiger Sicherheitsbestimmungen (z.B. IMO). Das heißt, ich kann die Yacht nur dann übernehmen, wenn ich das entsprechende Funkzeugnis vorlegen kann - Charterpreis vielleicht "in den Sand gesetzt"? - die "Urlaubskasse lässt grüßen"!

 

Seit Januar 2008 kann ich wieder den "Schiesserschein" (FKN) machen!

Brauch ich den überhaupt?

Manche "Urlaubsländer" schreiben das Mitführen bestimmter Seenotsignalmittel sogar vor (in Deutschland wird die Mitnahme empfohlen!). Glauben Sie mir, wer einmal in Seenot geraten ist (Gottlob, das soll keinem Skipper passieren) wird um jedes Mittel froh sein, Hilfe zu holen!! Vielleicht könnte eine Gericht nachher der Meinung sein, nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben, Hilfe herbeizuholen?? Wie gesagt, ich bin kein Jurist!

 

Noch Fragen??

Stellen Sie diese bitte per E-Mail an:

 SportbootAusbildungsZentrum@online.de

Ich werde versuchen, diese hier zu beantworten - es könnte alle Bootsfahrer interessieren??

 Einer meiner Gymnasiallehrer sagte mir einmal: "Herbert, es gibt keine dummen Fragen - nur dumme Antworten!" - nebenbei, die bekam ich dann auch!!

Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass die Beantwortung ein klein wenig dauern kann:

 

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