SportbootAusbildungsZentrum
Herbert Krause
alte Bezeichnung bis 9. Mai 2017:
amtliche Sportbootführerscheine "See" und "Binnen (Motor)"
da die beiden Führerscheine sehr eng miteinander verbunden sind, führe ich in der Regel Kombinationskurse durch; Ausnahmen sind selbstverständlich möglich
neue Bezeichnung seit 10. Mai 2017:
Sportbootführerschein Geltungsbereich "Seeschifffahrtsstraßen":
das Mindestalter beträgt 16 Jahre; er berechtigt zum Führen von Sportbooten auf Küstengewässern. Er besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung. Er ist Voraussetzung für die amtl. empfohlenen "SKS" und "SSS" - Führerscheine (mehr dazu unter "SKS")
Sportbootführerschein Geltungsbereich "Binnenschifffahrtsstraßen (Motor)":
das Mindestalter beträgt 16 Jahre; er berechtigt zum Führen von Sportbooten mit Motorantrieb bis zu 20 m Länge auf Binnenwasserstrassen (auf dem Rhein bis 15 m). Er besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung. Wer bereits den Geltungsbereich "Seeschifffahrtsstraßen" besitzt, ist von der praktischen Prüfung befreit
Bei beiden Sportbootführerscheinen sind in der Theorieprüfung die Fragebögen durch Ankreuzen zu beantworten!
- ab 6 Teilnehmern (Gruppenanmeldung) bin ich gerne bereit, den theoretischen Unterricht bei Ihnen in der Firma, am Stammtisch usw... durchzuführen. Und das bis zu 10 km Umkreis ab Fürther Sportboothafen ohne Zusatzkosten.