SportbootAusbildungsZentrum

                                  

   Herbert  Krause          

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UKW-Funksprechzeugnisse

seit 1. Januar 2003 gibt es 2 verschiedene UKW-Sprechfunkzeugnisse

 

Generell glauben viele Skipper: "ein Handy an Bord genügt mir!"

Es ist wohl sicher richtig, dass Schleusen, Häfen usw... per Telefonat erreichbar sind, sofern die Rufnummern bekannt sind (die Auskunft dankt für die Gebühren, denn wer hat schon alle Telefonbücher an Bord?). Doch was ist, wenn der Treibstoff des Sportbootes verbraucht ist und das Boot manövrierunfähig im Fahrwasser auf einen "Ozeanriesen" zutreibt? Wie war doch gleich die Telefonnummer des Kapitäns?? ...

Ein Handy kann den sicheren Betrieb eines Sportbootes unterstützen, es ersetzt aber auf keinen Fall das UKW-Sprechfunkgerät, das keine Telefonnummern erfordert, um ein Schiff unverzüglich auf einen Notstand aufmerksam zu machen...

Die seemännische Sorgfaltspflicht, die ja bekanntlich dem verantwortlichen Bootsführer (Skipper) obliegt, fordert alle Maßnahmen, um eine Gefahr für die Besatzung bzw. das Schiff abzuwenden. Wer sich ein Sportboot für zig-tausend Euro zulegt, der sollte doch wohl auch die ca. 150,- Euro für ein Funkgerät mit GMDSS und ATIS übrig haben. Es könnte ja auch sein, dass ein Gericht nach einem Schaden zur gleichen Überzeugung kommt - was dann ??

Bereits seit etlichen Jahren erlaubt z.B. Slowenien und Kroatien Charterbooten nur noch die Einreise, wenn ein UKW-Sprechfunkgerät (nebst autorisierter Person) an Bord ist.

Seit 1. Januar 2010 muss der "Skipper" das entsprechende Funkzeugnis besitzen, wenn ein Funkgerät an Bord ist - ansonsten droht ein hohes Bußgeld!

 

 

beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis ( SRC )::

es berechtigt nur auf den Küstengewässern ein UKW-Sprechfunkgerät zu bedienen und es lässt die Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) zu. 

Es besteht aus einer theoretischen und praktischen Prüfung. Da die Betriebs- bzw. Prüfungssprache "Englisch" ist, sollten Sie über entsprechende Kenntnisse (es genügt das "Umgangsenglisch") verfügen!

 

 

Um auf Binnengewässern das UKW-Funkgerät zu bedienen, bedarf es einer gesonderten Prüfung für das UBI.

UKW-Binnensprechfunkzeugnis ( UBI ):

es berechtigt nur zur Bedienung einer UKW-Sprechfunkanlage auf Binnengewässern.

Es ist eine theoretische und praktische Prüfung in deutscher Sprache zu absolvieren.

 

Das Mindestalter für SRC bzw. UBI beträgt 15 Jahre!

Bisher erteilte Funkzeugnisse behalten ihre Gültigkeit,

wobei unter Umständen das GMDSS nicht eingeschlossen ist! 

 

 

mein spezieller Service für Sie:

-  

- ab 6 Teilnehmern (Gruppenanmeldung) bin ich gerne bereit, den theoretischen Unterricht bei Ihnen in der Firma, am Stammtisch usw... durchzuführen. Und das bis zu 15 km Umkreis ab Fürther Sportboothafen ohne Zusatzkosten.

 

 

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